Klasse T
Fahrzeugart:
Landwirtschaftliche Zugmaschinen und landwirtschaftlich, selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Beschreibung:
Zugmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter:
16 Jahre für Fahrzeuge mit max. 40 km/h und
18 Jahre für Fahrzeuge mit max. 60 km/h.
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